Überblick 2020, 2019, 2017, 1991, 1982
2020
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfahl dem Kreis und der Stadt ein Gutachten in Auftrag zu geben, bei dem die Resorptionsverfügbarkeit des Bleis zu ermitteln ist. Daraus entstanden sind Beurteilungswerte für gestufte Maßnahmen. Das Gutachten wurde am 08.Juli 2020 vorgestellt.
2019
Bleibelastung in der Region Mechernich
Ergebnisse der Blutuntersuchungen 2019 – Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Kraus
2019
Wie wird mit der hiesigen Bleibelastung umgegangen und entspricht dies der gültigen Gesetzeslage und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen? Diese Fragen an die Stadt und den Kreis im Jahr 2017 und 2018 wurde nur unzureichend beantwortet. Aufklärungsinteresse sieht anders aus. Deshalb hat die BI Lebenswertes Mechernich im Februar 2019 selber eine Gutachterliche Stellungnahme bei Prof. Dr. Helmut Meuser in Auftrag gegeben.
2017
Die Bürgerinitiative „kontra ostring“ hatte 2017 im Vorfeld zu den Beteiligungsverfahren der geplanten Bebauungspläne durch eine Auftragsvergabe an Eurofins Umwelt West GmbH den Bleigehalt in den Böden stichprobenartig ermitteln lassen.
1991
Boden- und Baustoffuntersuchungen auf Kinderspielplätzen
Auftraggeber Stadtverwaltung Mechernich, Grünflächenamt
Nach Auskunft der Stadt Mechernich vom 14.02.2019 und 30.11.2020:
„[…] Grundlage dieser Beauftragung war der Erlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 10.08.1990. […]
und weiter:
„[…] Das Untersuchungsergebnis hat vor ca. 27 Jahren dazu geführt, dass die belasteten Spielplätze, die nur eine begrenzte Anzahl von Spielplätzen im Stadtgebiet betraf, nach den o.a. Vorgaben überarbeitet worden sind, damit die Kleinkinder möglichst keine orale Bodenaufnahme, vor allem in den Sandkästen, durchführen können. Bodenüberdeckungen oder Bodenaustausch von dem Richtwert II übersteigenden Spielplatzstandorten wurden nicht durchgeführt. Nach diesen Vorgaben haben wir damals die Spielplätze überarbeitet und berücksichtigen diese Vorgaben auch bei Neuanlagen. Mir sind bisher keine neueren Erkenntnisse bekannt, die zu einer anderen Arbeitsweise bzw. Umsetzungssicht führen.[…]“
Aber es gab einen neuen Erlass im Jahre 2000:
Das Bundes-Bodenschutzgesetz trat 1999 in Kraft, worauf im Jahre 2000 ein neuer Runderlass veröffentlicht wurde. – Spätestens seit diesem Zeitpunkt musste den Behörden bewusst sein, dass Handlungsbedarf bestand. Die bis dato betroffnen Spielplätze waren nach dem Gutachten von 1991 bekannt.
Link zum Erlass Mitteilungen – Umwelt, Abfall, Abwasser – StGB NRW-Mitteilung 325/2000 vom 05.06.2000 | Boden- und Gesundheitsschutz auf Kinderspielplätzen
1982
Ergebnisbericht und Beurteilung über die Durchführung einer medizinischen Reihenuntersuchung zur Frage der Bleibelastung der Bevölkerung im Raum Mechernich 1982. – Berichterstatter Prof. Hans J. Einbrodt